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Medienmitteilung
Dübendorf, 28. Jan 2022

Wissenschaftskommission will verbindlichen Fahrplan

Dübendorf, 28. Januar 2022 – Der Verein «Sorten für morgen» begrüsst den Entscheid der nationalrätlichen Wissenschaftskommission, den Bundesrat mit einer Zulassungsregelung für Pflanzen, die mit den neuen Züchtungsverfahren entstanden sind, zu beauftragen. Dies schafft eine gute Grundlage für den weiteren politischen Prozess.

Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK-N) hat heute die Änderung des Gentechnikgesetzes beraten. Sie will den Bundesrat gemäss Antrag von NR Martin Haab beauftragen, der Bundesversammlung bis spätestens Mitte 2024 einen Erlassentwurf vorzulegen für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen, Pflanzenteile, Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial, welche mit neuen Züchtungsmethoden hergestellt wurden und denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde.

Der Verein «Sorten für morgen» unterstützt den Vorschlag der WBK-N und hofft, dass dieser im Nationalrat und später auch im Ständerat eine Mehrheit findet. Mit ihrem Entscheid schafft die WBK-N eine Grundlage für einen strukturierten und verbindlichen politischen Prozess mit einer klaren zeitlichen Perspektive und für eine breite, faktenbasierte Diskussion in der Gesellschaft.

Angesichts der grossen Herausforderungen am Markt und in der Ökologie soll die schweizerische Land- und Ernährungswirtschaft in Zukunft neben den klassischen Züchtungsmethoden auch auf moderne Verfahren zurückgreifen können. Damit sie jedoch überhaupt in diese Methoden investieren kann, braucht sie Regeln, welche einerseits die berechtigten Anliegen der Gesellschaft aufgreifen und anderseits dem Sektor Rechtssicherheit und nachhaltige Perspektiven bieten. Genau diesen Weg will nun offenbar erfreulicherweise auch die WBK-N einschlagen.

Rückfragen:
Dr. Jürg Niklaus, Präsident
Tel.: 044 545 25 00